Gefunden bei Financial Times Deutschland:
Deutsche Sparer bei Bankpleite gut geschützt
von Mareike Schulz
Lange Schlangen vor den Filialen der Northern-Rock-Bank in Großbritannien - die Kunden prügeln sich, um an ihr Erspartes zu kommen. Anleger in Deutschland können eine Schieflage ihrer Bank im Ernstfall etwas entspannter sehen.
Ihr Erspartes bis 20.000 Euro ist zu 90 Prozent durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) abgesichert. Darüber hinaus haben sich die Banken zu einer Einlagensicherung verpflichtet, die je nach Sektor unterschiedlich funktioniert.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind an sogenannte Einlagensicherungssysteme angeschlossen, die Insolvenzen von vornherein verhindern. "Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) schützt stets zu 100 Prozent und ohne betragliche Begrenzung", sagt Melanie Schmergal vom BVR.
Im Sicherungssystem der Sparkassen wird ein kriselndes Institut von anderen gestützt, etwa durch Zuschüsse oder Darlehen. Reichen diese nicht aus, greift ein Fonds der Landesbanken und Girozentralen, bei denen eine sogenannte Sicherungsreserve vorgehalten wird. Sind auch diese Reserven erschöpft, setzt ein überregionaler Ausgleich aller Sparkassenstützungsfonds ein. Für Ansprüche, die vor dem 18. Juli 2005 entstanden sind, gilt darüber hinaus die Gewährträgerhaftung durch die öffentlichen Gebietskörperschaften wie Länder, Landkreise und Städte.
Bei Privatbanken sieht die Situation etwas anders aus. Bei ihnen liegt die Sicherungsgrenze bei 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Instituts. "Für die Deutsche Bank sind das zum Beispiel rund 7,6 Mrd. Euro", erklärt Heiner Herkenhoff vom Bundesverband deutscher Banken. Einlagen jedes einzelnen Kunden bis zu dieser Höhe seien somit durch den Sicherungsfonds gedeckt, den die Mitglieder speisen.
Doch Kunden sollten bedenken: Zwar sei die "überwiegende Mehrzahl", jedoch nicht jede private Bank an diesem Sicherungsfonds beteiligt. Ob das Institut, dem man sein Erspartes anvertraut hat, dem Sicherungsfonds angehört und wie hoch die Sicherungsgrenze ist, erfahren Kunden auf der Internetseite des Bankenverbands. Wie der Sicherungsfonds im Falle einer Krise wirklich genügend Mittel bereithalten würde, dazu hält sich der Bankenverband aber bedeckt. Die Satzung verbiete, darüber Informationen preiszugeben, so Herkenhoff.