Ein aktueller Artikel aus der Financial Times Deutschland beschreibt gut, was momentan hinter den Kulissen bei einigen Banken ablaufen dürfte: der Versuch, herauszufinden, wie stark man selbst - oder diese sogenannten Conduits im Subprime-Sumpf drinsteckt - was aber sicher nicht leicht sein dürfte (Hervorhebungen von mir hinzugefügt):
Hektische Suche nach der Nadel im Heuhaufen
von Rolf Lebert (Frankfurt)
Banken fahren Sonderschichten, um Ausfallgefahren in Kreditportfolios aufzuspüren. Das Gewirr an Zweckgesellschaften (Conduits) erschwert die Suche.
Viele andere Zweckgesellschaften deutscher Banken sind hingegen solide finanziert oder legen an ganz anderen Märkten an. Häufig haben Banken die Zweckgesellschaften initiiert und mit Personal ausgestattet. Einige Conduits oder Structured Investment Vehicles (SIVs) gehören hingegen zu Fondsgesellschaften oder Hedge-Fonds. Die Ratingagentur Moody's ermittelte, dass in den Zweckgesellschaften deutscher Banken vor einem Jahr 93 Mrd. $ steckten. Meist haben die Institute gut klingende Namen für ihre Conduits ersonnen: Checkpoint Charlie, Kaiserplatz, Poseidon, Rheingold oder Silver Tower.
Einige Zweckgesellschaften bündeln Forderungen und geben dann auf dieser Grundlage Asset-Backed Securities (ABS) aus. Die verschiedenen Tranchen werden von den Ratingagenturen bewertet. Bei den Zweckgesellschaften von IKB und Sachsen LB funktioniert das Geschäft aber anders: Die Conduits kaufen langfristige Papiere und geben kurzfristige Schuldverschreibungen zur Refinanzierung aus. Die Banken garantieren dabei die Liquidität des gesamten Portfolios. Bei SIVs ist nur ein Teil abgedeckt. Die volle Zusage wurde den beiden deutschen Instituten zum Verhängnis. Für US-Hypotheken im Portfolio fanden sich keine Käufer mehr. Die IKB hätte maximal Fall 8 Mrd. Euro aufbringen müssen, die staatliche KfW sprang ein.
Der Hauptgrund für die Auflegung von Conduits ist, dass Banken ihr Eigenkapital schonen wollen. Denn Zweckgesellschaften können auch außerhalb der Bilanz geführt werden. Nach HGB wird eine Zweckgesellschaft nur konsolidiert, wenn die Bank die Mehrheit hält - was sich relativ leicht umgehen lässt, indem die Institute die Zweckgesellschaft nur beraten. Nach IFRS gilt auch eine Beherrschungsregel, die mit recht großen Spielräumen ausgelegt werden kann. Das könnte sich allerdings bald ändern. Wirtschaftsprüfer erwarten mehrheitlich, dass das Bundesjustizministerium in seinem Regierungsentwurf zur Modernisierung des deutschen HGB (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz), das in den nächsten Wochen vorgelegt werden soll, bereits Änderungen vorschlägt. Zudem schreibt Basel II ab 2008 vor, feste Kreditzusagen mit Eigenkapital zu unterlegen.