Im vorangegangen Post zum Thema "Deutschland fürchtet eine Bankenkrise" wurde als eine Beruhigungsmassnahme folgendes von Stefan Jokl, Sprecher des Verbands der privaten Bausparkassen, gesagt:
Bauspareinlagen sind in der Bundesrepublik in voller Höhe abgesichert, da die hiesigen Institute den jeweiligen Sicherungsmechanismen angeschlossen sind. Die privaten Geschäftsbanken haben seit der Pleite der Herstatt-Bank im Jahr 1976 den Einlagensicherungsfonds. Diese "Vollkasko-Versicherung" schützt Kundeneinlagen in Milliardenhöhe. Bei den Sparkassen sowie den Volks- und Raiffeisenbanken greift eine Institutshaftung: im Falle eines Engpasses springen die anderen Institute ein.
Genau zu diesem Thema gab es bei hartgeld.com am 15.09. eine interessante Diskussion, denn es gibt offenbar Fälle, in denen diese Haftung nicht greift:
Leserzuschrift zu Einlagensicherung in Deutschland:
anbei ein Zitat zu den Äußerungen von Herrn Weber ("Bundesbank beruhigt deutsche Sparer") aus der Netzeitung / Systemkrise heute:
"Das Sicherungssystem greift nicht ein im Fall einer allgemeinen Krise der Geldwirtschaft."
"Wenn ein Bankenzusammenbruch einen Fonds überfordert oder gar das Bankensystem als solches in seinem Bestand gefährdet, ist es Sache der Regierung bzw. des Gesetzgebers zu entscheiden, wie ..... dem Problem begegnet wird."
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juli 1992 S. 4 und 5 zu dem Thema "Einlagensicherung in der Bundesrepublik Deutschland"
das hört sich jetzt irgendwie anders an... Aber OK, verlassen würde ich mich auf diese Einlagensicherungsfonds ohnehin nicht, denn wenn wirklich das gesamte System in's Wanken kommt, ist Papier vermutlich noch geduldiger als in "normalen" Zeiten...